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Wohnen im Alter
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Betreutes Wohnen
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bezeichnet Wohnformen in denen u. a. alte Menschen, durch Therapeuten oder Pflegekräften dahingehend betreut werden, dass ihnen mit dieser Unterstützung weitestgehend ein selbstständiges Leben gewährleistet wird.
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Rechtlich besteht dabei jeweils ein eigenständiger Haushalt mit einem entsprechenden Betreuungsangebot.
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Unterschiedliche Formen der Betreuung, die je nach individuellem Bedarf wenige Stunden pro Woche eines Einzelfallhelfer oder eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt oder aber regelmäßiger Hilfestellung bedarf, macht es erforderlich alle Leistungen die erbracht werden müssen, konkret in einem Vertrag zum Betreuten Wohnen festzuhalten. Nur so lassen sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung berechtigte Ansprüche durchsetzen.
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Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat mit der DIN-Norm DIN 77800 die Qualitätsanforderungen für Anbieter für „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ entwickelt. Damit bietet sich Anbietern für Betreutes Wohnen die Möglichkeit ihr Angebot zertifizieren zu lassen.
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Mehrgenerationen-Häuser
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ist die Bezeichnung für genutztes Eigentum in der mehrere Generationen: Grosseltern, Eltern und Kinder, unter einem Dach wohnen.
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Das Zusammenleben mehrere Generationen unter einem Dach hat für alle Parteien erhebliche Vorteile. Die Grosseltern bieten ihren Enkel eine persönliche Betreuung und entlasten damit die Eltern. Die Großeltern sparen die Mietkosten und können im Pflegefall vor Ort familiär betreut werden.
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Zu beachten ist hier allerdings, dass die meisten älteren Menschen eine Nähe auf Distanz bevorzugen. Für die Grosseltern sollte eine abgeschlossene Einliegerwohnung im Erdgeschoss geschaffen werden. Einliegerwohnungen im Ober- oder Dachgeschoss sind langfristig auf Grund der Treppen nicht sonderlich geeignet.
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Mit einer abgeschlossenen Einliegerwohnung lassen sich bei Vermietung zudem Steuern sparen. Mieter können natürlich auch Familienangehörige sein, soweit sie über ein eigenes Einkommen wie z. B. Rente verfügen.
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Beim Bau eines neuen Hauses sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kosten die auf die Einliegerwohnung entfallen separiert abgerechnet werden. Soweit möglich sollte auch für diesen Teil des Hausbaus eine separate Hypothek zum Einsatz gebracht werden. Hier empfiehlt sich im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit dem Steuerberater.
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Bildquelle: pixelio.de
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